Neue Ideen für das betriebliche Managementsystem? – Ihre Zertifizierung nach wichtigen ISO-Normen geht nicht voran? – Ihnen fehlt die 'Manpower' für die Aufrechterhaltung? – Die Aufbauorganisation muss verstärkt werden?
Die Aufgaben der Führungskräfte bzw. Ansprüche an Führungskräfte sind stark gestiegen; das ‚Regelwerk‘ bzw. der Rahmen unternehmerischen Handelns ist ein dynamischer Prozess und umfasst die Kundenanforderungen, technische Normen, Aufgaben aus den Managementsystemen (ISO 9001, 14001, 50001, 45001, Klimabilanzen) sowie die Pflichtaufgaben nach gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben im Bereich Arbeitssicherheit und Prävention.
Die Normenfülle ist inzwischen schwer zu überschauen und ohne Unterstützung für Führungskräfte kaum noch zu bewältigen. Eine rechtssichere Organisation bleibt aber unbedingtes Ziel und der Prozess dahin sollte dokumentiert und nachvollziehbar sein. Der Ausgangspunkt solch einer rechtssicheren Organisation und damit der Bündelung der verschiedenen Ansprüche und Aufgaben ist immer der Ausgangspunkt der entsprechenden ISO-Normen.
Auf diesem Weg unterstütze ich Sie – mit Augenmaß und Sinn für das realistische Maß; es geht um das ‚Machbare‘. Ein solches System ist nie abgeschlossen sondern steht Jahr für Jahr wieder auf dem Prüfstand! Neue Impulse und Herausforderungen kommen aus dem gesellschaftlichen Bereich, von Kunden und v.a. vom Gesetzgeber. Diesen Prozess sollten Sie aktiv steuern und – möglichst proaktiv – gestalten. Es bleibt ein dynamischer Prozess, der betriebs-individuell ‚runtergebrochen‘ werden muss und auf den einzelnen Betrieb, seine Akteure und Möglichkeiten – incl. Ihrer Visionen – angepasst werden muss!
Für diesen Prozess stehe ich zur Verfügung – nehmen Sie Kontakt auf!
Betrieblicher Umweltschutz
Zum betrieblichern Umweltschutz gehören die Felder Abfallwirtschaft, Entsorgung, Gewässerschutz (AwSV / Einleitgenehmigungen) und Immissionsschutz.
Niemann-Beratung unterstützt Sie auf den Feldern des betrieblichen Umweltschutzes - in allen Fragen rund um die betriebliche Abfallwirtschaft und Entsorgung durch Erstellung von Abfallbilanzen und Abfallkonzepten, Umsetzung und Dokumentation nach der Gewerbeabfall-VO; betrieblicher Gewässerschutz bedeutet meist die Umsetzung der aktuellen AwSV (z.B. AwSV-Kataster mit Pflichten und Fristen) sowie bei Direkt- oder Indirekteinleitung genehmigungsrechtliche Fragen und ihre Umsetzung im betrieblichen Alltag. Was muss wann dokumentiert werden?
Das Immissionsschutz-Recht stellt die BImSch-Verordnungen in den Mittelpunkt und damit den Kontakt mit Behörden. Die ISO 14001 beschreibt die notwendigen Schritte dazu und erhöht Ihre Rechtssicherheit.
Arbeitssicherheit
Die Ansprüche für eine pflichtgemäße Dokumentation sind hoch - das große Regelwerk muss auf den Betrieb und seine Aufgaben und Produkte zugeschnitten werden. Stichworte hierzu sind: Gefährdungsanalysen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen. Systematischer und prophlaktischer Arbeitsschutz fängt beim Einkauf und der Beschaffung der Betriebshilfs- und Arbeitsmittel an und geht weiter über die regelmäßigen Prüfungen der Arbeitsmittel und Anlagen.
Ein Verständnis und eine Sensibilisierung der MA und Führungskräfte sind Voraussetzung. Die ISO 45001 bietet das richtige Instrumentarium um sich entsprechend zu organisieren im Betrieb und alle betrieblichen Ebenen 'mitzunehmen'.
Energie / Klimabilanzen
Energiethemen sind von aktuell überragender Bedeutung; die ISO 50001 beschreibt dazu die Anforderungen an ein Energiemanagementsystem (EnMS), welches ein Unternehmen in die Lage versetzt, seine energetische Leistung durch einen systematischen Ansatz kontinuierlich zu verbessern. EnMS umfasst die zur Verwirklichung erforderlichen Organisations- und Informationsstrukturen einschließlich der hierzu benötigten technischen Hilfsmittel (z.B. Hard- und Software / Messsysteme / Visualisierungstools).
Auch hier gilt: lassen Sie sich von einem erfahrenen Berater in die wichtigsten Punkte einweisen, damit der Prozess schnell und direkt im Unternehmen organisiert wird. Den jeweiligen Unternehmens- bzw. branchenspezifischen Hintergrund bringen Sie ein.
Nicht zu unrecht formulierte die EU in ihrem Energieeffizienzplan im Jahr 2011: „In vielerlei Hinsicht kann Energieeffizienz als Europas größte Energieressource betrachtet werden“
Gefahrgut
Gefahrgut / Beförderung / Transport / Ladungssicherung
Gefährliche Güter gem. § 2 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter – GGBefG - „ sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.“ Für den Betrieb kann das bedeuten, dass er einen Gefahrgut-Beauftragten bestellen muss - entweder aus den eigenen Reihen qualifizieren oder von Extern verpflichten.
In jedem Fall gilt, dass eine qualifizierte Unterweisung der mit Gefahrgut beauftragten MA in der Annahme oder im Versand vorgenommen werden muss (Kap. 1.3 ADR). Ob tatsächlich eine Bestellung als Gefahrgut-Beauftragter nach GbV nötig ist, klären wir gemeinsam - es existieren zahlreiche Ausnahmen, die es zu prüfen gilt im Einzelfall (§ 2 GbV).
Häufig schließen sich daran Fragen zur Ladungssicherung und den Verantwortlichkeiten im Betrieb an. Wer übernimmt im Beförderungsprozess welche Rolle - welche Pflichten bringt das für uns als Betrieb; das gilt es zu klären!
Johannes Niemann – Qualifikationen
In ca. 30 Jahren meines Berufslebens in vielen Betrieben (KMU) konnte ich viele Erfahrungen auf den folgenden Gebieten sammeln:
- Managementbetreuung für die ISO-Systeme zu Qualität, Umwelt, Energie und Arbeitssicherheit sowie SCC
- Sicherheitstechnische Betreuung (Sifa / FaSi) nach ASiG / DGUV V2
- Umwelt-, Immissionsschutz- und Energieberatung in den verschiedensten Branchen und Größenklassen
- Externe Funktion als Abfall- und Gewässerschutzbeauftragter
- Klimabilanzierung für den Betrieb und Produkte (den ökologischen Rucksack ermitteln – CO2-Bilanzen)
- Vorbereitung für den Efb-Entsorgungsfachbetrieb nach EfbVO
- Externe Gestellung als Gefahrgutbeauftragter (ADR)
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NIEMANN BERATUNG
Dipl.-Umweltwiss. Johannes Niemann
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